FAQ

Finden Sie Antworten zu Ihren Fragen zum V-Label.

Häufige Fragen zum V-Label

  • Was ist das V-Label?

    Das V-Label ist eine international geschützte Marke zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln. Es dient den Endverbrauchern als Entscheidungshilfe und ermöglicht die sichere und bequeme Auswahl von Lebensmitteln ohne die Zutatenliste studieren oder bei einem Unternehmen anfragen zu müssen.

  • Welchen Vorteil bietet das V-Label gegenüber anderen Veggie-Labels?

    Viele Unternehmen und Produzenten setzen eigenständig entwickelte Veggie-Labels für ihre Produkte ein. Die Unternehmen entwerfen dabei eigene Kriterien für vegane und vegetarische Produkte, die sich jedoch von Firma zu Firma unterscheiden können. Fehlendes Hintergrundwissen der Unternehmen zu einzelnen Inhaltsstoffen und wichtigen Kriterien bei der Produktion begünstigen fehlerhaften Kennzeichnungen. Diese eigenständige Labels unterliegen keiner Kontrolle durch unabhängige Instanzen, wodurch eine fehlerhafte Kennzeichnung für Verbraucher und Verbraucherinnen mitunter unbemerkt bleibt. Konsumentinnen und Konsumenten fordern zunehmend Transparenz, um vegane und vegetarische Produkte schnell sowie zuverlässig erkennen zu können. Eine Kennzeichnung durch unabhängige Organisationen gewinnt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ein höheres Vertrauen als herstellereigene Kennzeichnungen.¹ So glauben über 60%, dass Umweltorganisationen gewissenhafter prüfen als private Siegel.²

    Im Gegensatz zu anderen Labels, die zentral aus einem Land vergeben werden, sitzen die Lizenzgeber dezentral im Land der Lizenznehmer. Das heisst das V-Label für Schweizer Unternehmen wird von der lokalen Veggie Organisation Swissveg vergeben. In anderen Ländern sind es die dortigen Veggie Organisationen. Diese Regionalität hat den Vorteil, dass Prüfung und Kontrolle in der Landessprache der Produzenten durchgeführt werden. Dadurch können Missverständnisse vermieden werden. Es ist einfacher möglich, gegebenenfalls direkt vor Ort Probleme bei der Produktion zu lösen und die Firmen bei der Entwicklung neuer Produkte zu unterstützen.

    ¹Gerke, M., Janssen M.: Kennzeichnung veganer Lebensmittel (2017) Universität Kassel
    ²Gütesiegel Monitor 2016 Gütesiegel werden von Verbrauchern geschätzt (2016) Splendid Research GmbH

  • Warum reicht der Blick auf die Zutatenliste nicht aus?

    Der Blick auf die Zutatenliste allein bietet wenig Sicherheit bei der Wahl vegetarischer oder veganer Produkte. Einige Zutaten werden als E-Nummern angegeben, die vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern unbekannt sind. Andere Inhaltsstoffe werden gar nicht aufgeführt, da sie nicht deklarierungspflichtig sind. Bei vielen Zutaten ist auch nicht immer klar, ob es sich um eine pflanzliche oder tierische Variante handelt.

    Generell ist es unüblich, Produktions-Hilfsstoffe in Zutatenlisten aufzuführen, die oftmals tierisch sind. Häufig vorkommende Änderungen in der Rezeptur können dazu führen, dass ein lieb gewonnenes vegan-vegetarisches Produkt plötzlich und unbemerkt tierische Bestandteile enthält, ohne dass Verbraucher dies bemerken. Produkte, die mit dem V-Label lizenziert sind, werden auf ihre Zusammensetzung und jeden Produktionsschritt überprüft. Das V-Label ist somit eine verlässliche und schnelle Orientierungshilfe, die das Lesen von Zutatenlisten überflüssig macht.

  • Nach welchen Kriterien werden Produkte mit dem V-Label als vegan beziehungsweise vegetarisch gekennzeichnet?

    Die Definition der Begriffe “vegan” und “vegetarisch”, die das V-Label als Grundlage nutzt, entspricht der Definitionsempfehlung der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016.

    Vegetarisch

    Vegetarisch sind Lebensmittel und Produkte, die nicht aus Tieren beziehungsweise Bestandteilen von Tieren erzeugt werden. Dabei werden alle Produktions- und Verarbeitungsstufen berücksichtigt. Lebensmittel und Produkte, die mithilfe von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen hergestellt werden, gelten als vegetarisch.

    Vegan

    Vegan sind Lebensmittel und Produkte, die nicht aus Tieren beziehungsweise Bestandteilen von Tieren erzeugt werden. Lebensmittel und Produkte dürfen auch nicht von Tieren stammen, um als vegan zu gelten. Dabei werden alle Produktions- und Verarbeitungsschritte mit Ausnahme von Anbau oder Ernte berücksichtigt.

    Zusätzliche Kriterien des V-Labels

    Das V-Label wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Eigenschaften aufweisen:

    • Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Zutaten) deklariert werden
    • Produkte, die Eier aus Käfighaltung enthalten (einschliesslich “ausgestaltete Käfighaltung” und Kleingruppenhaltung)

    Verpackung

    Das V-Label schliesst Produkte, deren Verpackung Bestandteile von tierischen Stoffen enthalten, nicht aus. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig auf Verpackungen mit tierischen Inhaltsstoffen zu verzichten.

    Düngung und Anbau

    Bei der V-Label-Lizenzierung werden Produkte und Zutaten ab der Ernte berücksichtigt. Die Düngung des Bodens, auf dem Rohstoffe für V-Label-Produkte angebaut werden, stellt kein Kriterium dar. Es wird jedoch empfohlen, Rohstoffe aus biologisch-veganer Landwirtschaft zu bevorzugen und freiwillig auf tierische Stoffe bei der Düngung zu verzichten.

    Spuren und Verunreinigungen

    Spurenkennzeichnungen auf Verpackungen sind mit Ausnahme von Allergenen freiwillige Angaben von Unternehmen für produktionsbedingte Verunreinigungen mit bestimmten Inhaltsstoffen. Mit der Kennzeichnungen von Spuren sichern sich Unternehmen gegen rechtliche Folgen ab, sollte es bei Konsumentinnen und Konsumenten zu allergischen Reaktionen kommen. Spurenhinweise für tierische Zutaten bedeuten nicht, dass tatsächlich tierische Inhaltsstoffe im Endprodukt enthalten sind. Die Angabe macht auf mögliche Verunreinigungen aufmerksam, die in minimalem Umfang und produktionsbedingt zustande kommen können.

    Produkte mit Spurenkennzeichnungen entsprechen den Kriterien des V-Labels, sofern tierische Inhaltsstoffe im gesamten Herstellungsprozess nicht absichtlich hinzugesetzt wurden. Der Produktionsablauf muss so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigte Verunreinigung durch nicht-pflanzliche Zutaten erfolgt. Liegt die Kontamination mit tierischen Stoffen am Endprodukt in der Summe aller nachweisbaren tierischen Stoffe über 0,1 % (1 g/kg) sind Hersteller zu Nachbesserungen auf allen Vertriebs- und Verarbeitungsstufen angehalten. Ist keine weitere Optimierung möglich, muss der Produzent begründen warum. Eine Überschreitung des Wertes von 0,1 % führt demnach nicht sofort zum Ausschluss einer Auslobung als „vegan“ bzw. „vegetarisch“.

    Beispiele

    Das V-Label wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Zutaten oder Eigenschaften aufweisen:

    • Schlachtprodukte
    • Fette von Fischen, Fischbestandteile oder andere Meerestiere
    • Aromen tierischer Herkunft (ausgenommen Aromen auf Milchbasis)
    • andere Eier als Geflügeleier (z. B. Kaviar)
    • Milcherzeugnisse, bei denen tierisches Lab verwendet wurde
    • Gelée Royale
    • Farbstoffe aus tierischen Bestandteilen (z. B. echtes Karmin)
    • Zucker, der mit Tierkohle gebleicht wurde
    • Trägerstoffe oder Hilfsstoffe aus tierischen Bestandteilen
    • Klärung mit Stoffen aus tierischen Bestandteilen (z. B. Gelatine, Fischblase)

    Das V-Label in der Kategorie “vegan” wird nur vergeben, wenn Produkte ausserdem frei von tierischen Erzeugnissen sind wie beispielsweise:

    • Eier
    • Honig
    • Milcherzeugnisse
    • tierisches Wachs
    • Farbstoffe aus tierischen Erzeugnissen
    • Trägerstoffe oder Hilfsstoffe aus tierischen Erzeugnissen
    • Klärung mit Stoffen aus tierischen Erzeugnissen (z. B. Eiklar)
  • Auf welcher Grundlage werden Lebensmittel und Produkte als vegan beziehungsweise vegetarisch eingestuft?

    Unternehmen, die Produkte mit dem V-Label lizenzieren lassen möchten, müssen die vollständige Zusammensetzung dieser Produkte sowie die Nutzung sämtlicher Verarbeitungshilfsstoffe gegenüber dem Lizenzgeber offenlegen. Auf Grundlage dieser Selbstauskunft und nach einer Prüfung durch das V-Label-Team werden Produkte und Lebensmittel als vegan beziehungsweise vegetarisch eingestuft.

  • Wie wird sichergestellt, dass Unternehmen die Anforderungen an das V-Label erfüllen?

    Das V-Label führt qualitätssichernde Massnahmen durch, um die Glaubwürdigkeit und die versprochenen Leistungen des V-Labels sicherzustellen. Es werden Audits in den Produktionswerken auf Basis einer individuellen Risikobewertung durchgeführt. Die Prüfungsmassnahmen richten sich nach einheitlichen und standardisierten Prozessen.

    Eine Rezepturänderung oder Veränderungen im Produktionsprozess bei Lebensmitteln und Produkten mit dem V-Label müssen dem V-Label-Team umgehend und selbstständig gemeldet werden. Anschliessend wird eine erneute Prüfung nach Selbstauskunft durchgeführt.

  • Inwiefern müssen V-Label Produkte tierversuchsfrei sein?

    Für Produkte mit dem V-Label dürfen durch den Hersteller (Lizenznehmer) keine Versuche an Tieren jedweder Art durchgeführt werden bzw. worden sein. Dies gilt sowohl für den inländischen Markt als auch für den ausländischen Markt (z. B. unter der Vorgabe von Regierungsbehörden). Auch für die Inhaltsstoffe und Produktionshilfsstoffe dürfen in Bezug auf das Endprodukt keine Tierversuche durch das Unternehmen stattfinden/stattgefunden haben bzw. in Auftrag gegeben worden sein.

V-Label erhält neues Design

  • Was ist der Grund für die Neugestaltung?

    Das Design soll Verbrauchern ermöglichen, vegane und vegetarische Produkte bequem und unmissverständlich zu unterscheiden. Gleichzeitig soll die Wiedererkennung anhand der markenrechtlich geschützten Farben gewährleistet bleiben. Das erhöht die Transparenz und hilft den Verbrauchern, genau die Produkte zu finden, die sie wollen oder gar brauchen.

    Neben neuen Schriftarten enthält das Design auch eine inhaltliche Aktualisierung: Das V-Label agiert inzwischen ausserhalb Europas und ist damit international aktiv. Stand heute sind weltweit mehr als 30 Non-Profit-Organisationen mit der Vergabe des Gütesiegels betraut. Dies kommt im neuen Schriftzug und in der enthaltenen URL zum Ausdruck.

  • Was hat sich am Design konkret verändert?

    Farben – Die Mehrzahl der Produkte, die ein V-Label tragen, gehören zur Kategorie „vegan“: Weltweit sind mehr als 50.000 Produkte von über 4.300 Lizenznehmern mit dem Gütesiegel gekennzeichnet.

    Verbraucher verbinden das bisherige Design somit besonders stark mit veganen Produkten. Bei vegetarischen Produkten steht deshalb von nun an die Farbe Grün im Vordergrund.

    Schriftarten und Inhalte – Zusätzlich wurden die Schriftzüge internationalisiert und modernisiert. Damit trägt die neue Gestaltung dem kontinuierlichen Wachstum des V-Labels über den europäischen Markt hinaus Rechnung. Die neue URL der V-Label-Webseite lautet so auch: v-label.com

  • Was bedeutet die Neugestaltung für Lizenznehmer?

    Die neuen Grafikdateien sollten ab sofort auf allen neu eingereichten Layouts verwendet werden.

  • Wird es das alte Design gar nicht mehr geben?

    Bis die Umstellung komplett vollzogen ist, werden Verbraucher im Handel dem alten und dem neuen Design begegnen. Der Grund hierfür ist nicht nur die Machbarkeit für die Unternehmen, sondern auch das Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen. Denn selbstverständlich sollen keine Produkte entsorgt werden.

  • Müssen bereits freigegebene Verpackungslayouts erneut zur Freigabe an Swissveg geschickt werden?

    Ja, auch für Aktualisierungen des Layouts aufgrund der Designänderung gilt: Das Layout neuer Verpackungen muss vom zuständigen Lizenzgeber – in der Schweiz von Swissveg – genehmigt werden, bevor mit dem Druck begonnen werden kann. Nach der Genehmigung kann das V-Label gedruckt werden.

Fragen von Verbrauchern

  • Ich habe ein Produkt mit dem vegetarisch Label gesehen. Die Zutatenliste beinhaltet aber nur vegane Zutaten. Ist das Produkt vegan?

    Trotz augenscheinlich veganer Zutatenliste können Produkte versteckte tierische Inhaltsstoffe enthalten. Beim V-Label prüfen wir bzgl. der Verwendung von tierischen Stoffen alle Produktions- und Verarbeitungsschritte eines Produktes eingehend. Denn der Blick auf die Zutatenliste reicht in aller Regel nicht, um zu erkennen, ob ein Produkt für eine vegane Ernährung geeignet ist, da in der Zutatenliste nicht erwähnt wird, ob im Laufe der Herstellung eines Produktes Verarbeitungshilfsstoffe genutzt werden, wie z. B. Gelatine bei der Weinherstellung. Das V-Label bietet damit eine zuverlässige Orientierungshilfe beim Einkauf.

    Es gibt Hersteller, die eine Kennzeichnung als vegan nicht wünschen, sei es aus marketingtechnischen Gründen oder weil sie eine Kontamination mit tierischen Einträgen nicht 100%ig ausschliessen können. Obwohl ein Spurenhinweis für Allergiker den V-Label-Kriterien nicht widerspricht und das V-Label auch keinesfalls einen Ersatz für den Allergikerhinweis darstellt, möchten die Unternehmen sich rechtlich in alle Richtungen absichern und verzichten auf die Vegan-Deklaration. In solchen Fällen wird insgesamt auf eine V-Label-Kennzeichnung des Produktes verzichtet, da unsere Kriterien klar sind und verbindlich sein sollen.

  • Warum können vegane Produkte Spuren nicht-veganer Stoffe enthalten?

    Spurenkennzeichnungen sind freiwillige Angaben von Unternehmen für nicht-willentliche Einträge potenziell allergener Inhaltsstoffe. Dabei kann es sich auch um tierische Einträge handeln.
    Die Kennzeichnung weist darauf hin, dass aufgrund der Produktionsbedingungen Stoffe, die nicht in der Zutatenliste auftauchen (z. B. Weizen, Nüsse, Senf, Milch, Eier etc.), in minimalen Kreuzkontaminationen auftauchen können. Tritt nach dem Konsum des Produktes eine allergische Reaktion auf, ist das Unternehmen aufgrund der Spurenkennzeichnung gegen rechtliche Folgen abgesichert.

    Einer Auslobung als vegan oder vegetarisch stehen unbeabsichtigte Einträge von tierischen Erzeugnissen jedoch weder aus ethischer noch aus ökologischer Sicht entgegen, soweit diese auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen trotz geeigneter Vorkehrungen bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind. Denn der Kauf von möglicherweise mit tierischen Substanzen verunreinigten vegan-vegetarischen Lebensmitteln trägt nicht zur vermehrten Nutzung von Tieren, zur Umweltschädigung oder Ressourcenverschwendung bei.

    Die vorsätzliche Verwendung von nicht-veganen bzw. nicht-vegetarischen Substanzen ist bei der Vergabe des V-Labels ausgeschlossen. Deshalb wird im Zuge der Lizenzierung streng darauf geachtet, dass die Produktionsprozesse so gestaltet sind, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verunreinigung minimiert wird. Konkret bedeutet dies, dass alle notwendigen Vorkehrungen zur Säuberung der Produktionsanlagen getroffen werden müssen und weitestgehend verhindert werden muss, dass tierische Erzeugnisse in Kontakt mit vegan-vegetarischen Produkten gelangen. Dies wird im Rahmen von Kontrollen vor Ort im Herstellerbetrieb überprüft.

  • Auf einem Produkt mit vegetarisch-Label ist Lab angegeben. Wie kann das sein?

    Beim V-Label Lizenzierungsprozess prüfen wir bzgl. der Verwendung von tierischen Stoffen alle Produktions- und Verarbeitungsschritte eines Produktes eingehend. Das V-Label bietet damit den Verbrauchern eine zuverlässige Orientierungshilfe beim Einkauf.
    In der Zutatenliste wird in aller Regel nicht erwähnt, ob im Laufe der Herstellung tierisches oder mikrobielles Lab verwendet wird. Generell gilt, dass die Angabe über den Ursprung des Labs auf Produktverpackungen für Hersteller freiwillig ist, da es sich um ein Produktionshilfstoff und nicht um eine im engeren Sinne Zutat bzw. einen Lebensmittelzusatzstoff handelt. Statt Lab aus Kälbermägen muss daher bei V-Label Produkten mikrobielles Lab zur Käseherstellung verwendet werden.

  • Ich möchte mehr Informationen zum Label haben, da ich eine Studien-Arbeit schreiben möchte. Wie komme ich an Zahlen und Daten zum Label?

    Uns freut es sehr, dass die pflanzliche Lebensweise in der schulischen und universitären Ausbildung Aufmerksamkeit erhält.
    Idealerweise lassen Sie uns die geplanten Interviewfragen per Email unter ch@v-label.com zukommen. Wir würden uns mit einer schriftlichen Antwort bei Ihnen melden.

  • Wird bei V-Label Produkten auch auf Anbau und Düngung geachtet?

    Die Produkte, Zutaten und Inhaltsstoffe werden bei der V-Label-Lizenzierung ab der Ernte berücksichtigt. Es werden keine Anforderungen an die Düngung des Bodens, auf welchem Rohstoffe für V-Label-Produkte angebaut werden, gestellt. Somit sind auch pflanzliche Rohstoffe, deren Anbaufläche mit Stoffen tierischer Herkunft gedüngt wurden, erlaubt. Es wird jedoch empfohlen, wo immer möglich, Rohstoffe aus biologisch-veganer Landwirtschaft zu bevorzugen und auf tierische Stoffe bei der Düngung zu verzichten.

  • Werden die Nährmedien der Inhaltsstoffe auch geprüft?

    Die vegan- bzw. vegetarisch-Definition bezieht sich auf alle Produktions- und Verarbeitungsstufen und schliesst damit auch die Prozesse der biotechnologischen Gewinnung von Zutaten oder Inhaltsstoffen ein. Biotechnologische Methoden sind Methoden bei denen Bakterien, Pilze, Algen, eukaryotische Einzeller und/oder Zellkulturen zur Produktion und/oder Veränderung der Inhaltsstoffe absichtlich hinzugefügt werden. So müssen beispielsweise auch die zuletzt eingesetzten Nährmedien, Fermentersubstrate und/oder Trägermaterialien bei der Produktion von Zutaten oder Inhaltsstoffen, welche Bestandteil des Endproduktes sind, die V-Label Kriterien erfüllen.

Fragen von Unternehmen

  • Welche Kosten erwarten Unternehmen bei der Lizenzierung mit dem V-Label?

    Die Verwendung des V-Labels ist mit einer Jahreslizenzgebühr und einer einmaligen Prüfungsgebühr verbunden. Hinzu kommen Kosten für Inspektionen vor Ort. Wenden Sie sich für ein Angebot an ch@v-label.com.

  • Mit welchem Zeitumfang haben Unternehmen bis zur Lizenzausstellung zu rechnen?

    Der Lizenzierungsprozess ist in 5 Schritte gegliedert. Auf die Erstanfrage eines Unternehmens folgt ein Angebot auf Grundlage der eingesandten Unternehmensdaten. Nach Bestätigung des Angebots durch das Unternehmen wird der Lizenzvertrag geschlossen. Anschliessend erfolgt die Prüfung aller Produktangaben durch den Lizenzgeber. Nach gründlicher und erfolgreicher Prüfung wird die V-Label-Lizenz vergeben. Zuletzt erfolgt die Prüfung und Freigabe der Produktverpackung-Layouts für die Nutzung. Nachgelagert erfolgt einen Inspektion.

    Insgesamt ist für Standard-Lizenzierungen nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen mit einer Dauer von 20 Werktagen bis zur endgültigen Freigabe der Nutzung des V-Labels zu rechnen. Express-Lizenzierungen sind auch möglich. Hierbei werden Anfragen prioritär behandelt und die Prüfung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Erstanfrage.

  • Welche Gegenleistung erhalten die Firmen, welche das V-Label nutzen?

    Alle Lizenznehmer, die das Label für ihre Produkte verwenden möchten, erhalten volle fachliche Unterstützung von Swissveg. Da immer mehr Personen in der Schweiz das Label kennen, wird ein grosses Publikum mit einer einfachen und zuverlässigen Deklaration erreicht. Das Label ist unabhängig von der Firma, die es verwendet. Die externe Kontrolle fördert das Vertrauen in das gekennzeichnete Produkt. Zudem profitieren Lizenznehmer von der Öffentlichkeitsarbeit von Swissveg.

Fragen zum Thema Kosmetik

  • Warum gibt es das V-Label auch für Kosmetik?

    Unter Verbrauchern wächst das Bewusstsein und Interesse für rein pflanzliche Produkte zur Schönheitspflege. Verbraucher können allerdings anhand der Inhaltsstofflisten auf Kosmetik- und Körperpflegeprodukten nicht erkennen, ob ein Produkt für Sie geeignet ist, da chemische Formeln, lateinische Namen und Abkürzungen die Auswahl erschweren. Auch über den Ursprung vieler Inhaltsstoffe bleibt der Verbraucher im Unklaren und kann nicht beurteilen, ob z. B. das Glycerin im Shampoo aus tierischen oder pflanzlichen Quellen stammt. Eine klare Kennzeichnung schafft Transparenz und ermöglicht eine schnelle Entscheidung am Regal.

    Das V-Label achtet neben den Inhaltsstoffen auch auf Produktionshilfsstoffe, Trägerstoffe von Vitaminen und Duftstoffen und eine gute Herstellungspraxis. Bei der Herstellung sollen Einträge tierischer Spuren reduziert werden. V-Label Produkte sind GMO-frei und tierversuchsfrei. Die V-Label Kriterien werden durch regelmässige Audits überprüft. Die Prüfung durch einen externen, unabhängigen Auditpartner sichert die Qualität der Produkte hinsichtlich der V-Label Kriterien.

  • Warum gibt es das V-Label auch für vegetarische Kosmetik?

    Vielen Menschen fällt der Einstieg in eine pflanzliche Lebensweise über vegetarische Produkte leichter und Swissveg hat ein grosses Interesse daran, Verbraucher dort abzuholen, wo sie stehen. Mit dem V-Label „vegetarisch“ wird ausgeschlossen, dass z. B. Schlachtfette oder Proteine von getöteten Tieren in den Produkten verarbeitet werden. Auch Inhaltsstoffe aus Insekten und anderen wirbellosen Tiere, die sowohl in konventioneller als auch in zertifizierter Naturkosmetik eingesetzt werden dürfen, sind beim V-Label für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte nicht erlaubt. Aus Insekten und Weichtieren werden z. B. Stoffe wie der Farbstoff Karmin oder Quallencollagen hergestellt. Honig, Bienenwachs, Milch und Lanolin (Wollfett), welches aus der Wolle von lebenden Schafen gewonnen wird, dürfen nach den Kriterien des V-Labels für vegetarische Produkte verwendet werden.

  • Es gibt bereits andere Label, die vegane Kosmetik auszeichnen. Warum sollte ich Produkte mit dem V-Label wählen?

    Das V-Label prüft mit seinen zusätzlichen Kriterien mehr als nur die reine Rezeptur. Das V-Label achtet bei Produkten auf Zutaten, Hilfsstoffe und eine gute Herstellungspraxis. Bei der Herstellung sollen Spureneinträge möglichst vermindert werden. V-Label Produkte sind GMO-frei und tierversuchsfrei. Eier und Eierzeugnisse in V-Label Produkten dürfen nicht aus Käfighaltung stammen. So können sich Verbraucher sicher sein, dass das Produkt für ihre Lebensform geeignet ist. Das V-Label überprüft die V-Label Kriterien zudem immer wieder durch regelmässige Audits.

    Des Weiteren zeichnet das V-Label als einziges Label zusätzlich vegetarische Kosmetik- und Körperpflegeprodukte aus. In zertifizierter Naturkosmetik dürfen zwar keine Zutaten von toten Wirbeltieren eingesetzt werden, aber aus wirbellosen Tieren hergestellte Produkte wie z. B. der Farbstoff Karmin aus Insekten oder Collagen aus Quallen sind durchaus erlaubt. Viele Menschen legen Wert darauf keine Kosmetikprodukte, die Erzeugnisse von toten Tieren wie etwa Schlachtabfälle enthalten, zu verwenden und ihnen fällt der Einstieg in eine pflanzliche Lebensweise über vegetarische Produkte leichter. Swissveg richtet sich an alle, die an einer pflanzlichen Lebensweise interessiert sind.