FAQ
Finden Sie Antworten zu Ihren Fragen zum V-Label.
Was ist das V-Label?
Das V-Label ist eine international geschützte Marke zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Produkten. Es dient Konsumentinnen und Konsumenten als Entscheidungshilfe und ermöglicht die sichere und bequeme Auswahl von Produkten ohne die Zutatenliste studieren oder bei einem Unternehmen anfragen zu müssen.
Welchen Vorteil bietet das V-Label gegenüber anderen Veggie-Labels?
Transparenz und Klarheit
Ziel des V-Labels war es von Anfang an, mangels gesetzlicher Definitionen einen international einheitlichen Standard für vegane und vegetarische Produkte zu etablieren, an dem sich Konsumentinnen und Konsumenten wie auch Unternehmen und Produzenten gleichermaßen orientieren können.
Wiedererkennungswert
Gegenüber unterschiedlicher Eigenkennzeichnungen durch Unternehmen anhand von eigenen Kriterien bietet das V-Label daher unternehmen- und länderübergreifende Transparenz und einen hohen Wiedererkennungswert. In der Tat ist das V-Label in Österreich und weltweit das bekannteste und am weitesten verbreitetste Gütesiegel für vegane und vegetarische Produkte.
Vertrauen
Konsumentinnen und Konsumenten fordern zunehmend Transparenz, um vegane und vegetarische Produkte schnell sowie zuverlässig erkennen zu können. Eine Kennzeichnung durch unabhängige Organisationen gewinnt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ein höheres Vertrauen als herstellereigene Kennzeichnungen.² So glaubt ein Großteil der Bevölkerung, dass Umweltorganisationen gewissenhafter prüfen als private Siegel.³ Gerade das V-Label-Projekt wird zudem von den Veggie-Organisationen getragen und genießt somit ein besonders hohes Maß an Vertrauen in der Zielgruppe.
Lokaler Ansprechpartner
Eine Besonderheit des V-Labels ist seine dezentrale Struktur und damit Nähe zu Konsumentinnen und Konsumenten sowie Produzenten: In jedem Land existiert ein lokaler Lizenzgeber bzw. Ansprechpartner. In Österreich wird das V-Label von der Veganen Gesellschaft Österreich vergeben. In anderen Ländern sind es die dortigen Veggie-Organisationen mit jeweils professionellen V-Label Teams. Die Prüfung und Kommunikation erfolgt in der Landessprache der Produzenten. Dadurch können Missverständnisse vermieden werden. Unternehmen bieten sich so außerdem weiterführende Kooperationsmöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Entwicklung neuer Produkte.
Sicherheit
Bislang existiert auf nationaler Ebene keine verbindliche gesetzliche Definition der Begriffe “vegan” und “vegetarisch”. Klarheit durch einheitliche Kriterien bei der Kennzeichnung veganer und vegetarischer Produkte bietet derzeit nur das V-Label. Regelmäßige Audits durch unabhängige Kontrollstellen garantieren die Einhaltung der Kriterien und tragen so zur Qualitätssicherung des V-Labels bei.
²Gerke, M., Janssen M.: Kennzeichnung veganer Lebensmittel (2017) Universität Kassel
³Gütesiegel Monitor 2016 Gütesiegel werden von Verbrauchern geschätzt (2016) Splendid Research GmbH
Warum reicht der Blick auf die Zutatenliste nicht aus?
Der Blick auf die Zutatenliste allein bietet wenig Sicherheit bei der Wahl vegetarischer oder veganer Produkte. Einige Zutaten werden beispielsweise als E-Nummern (Zusatzstoffe) oder INCI-Codes (Kosmetika) oder angegeben, die vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern unbekannt sind. Andere Inhaltsstoffe werden gar nicht aufgeführt, da sie nicht deklarierungspflichtig sind. Bei vielen Zutaten ist auch nicht immer klar, ob es sich um eine pflanzliche oder tierische Variante handelt.
Generell ist es unüblich, Produktions-Hilfsstoffe in Zutatenlisten aufzuführen, die oftmals tierisch sind. Häufig vorkommende Änderungen in der Rezeptur können dazu führen, dass ein lieb gewonnenes vegan-vegetarisches Produkt plötzlich und unbemerkt tierische Bestandteile enthält, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher dies bemerken. Produkte, die mit dem V-Label lizenziert sind, werden auf ihre Zusammensetzung und jeden Produktionsschritt überprüft. Das V-Label ist somit eine verlässliche und schnelle Orientierungshilfe, die das Lesen von Zutatenlisten überflüssig macht.
Nach welchen Kriterien werden Produkte mit dem V-Label als vegan beziehungsweise vegetarisch gekennzeichnet?
Die Definition der Begriffe “vegan” und “vegetarisch”, die das V-Label als Grundlage nutzt, entspricht der Definitionsempfehlung der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016.
Vegetarisch
Vegetarisch sind Produkte, die nicht aus Tieren beziehungsweise Bestandteilen von getöteten Tieren erzeugt werden. Dabei werden alle Produktions- und Verarbeitungsstufen berücksichtigt. Produkte, die mithilfe von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen hergestellt werden, gelten in der Regel als vegetarisch.
Vegan
Vegan sind Lebensmittel und Produkte, die nicht aus Tieren beziehungsweise Bestandteilen von Tieren erzeugt werden. Lebensmittel und Produkte dürfen auch nicht mithilfe von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen hergestellt werden, um als vegan zu gelten. Dabei werden alle Produktions- und Verarbeitungsstufen berücksichtigt.
Zusätzliche Kriterien des V-Labels
Das V-Label wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Eigenschaften aufweisen:
- Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Zutaten) deklariert werden
- Produkte, die Eier aus Käfighaltung enthalten (einschließlich “ausgestaltete Käfighaltung” und Kleingruppenhaltung)
Verpackung
Das V-Label schließt Produkte, deren Verpackung Bestandteile von tierischen Stoffen enthalten, nicht aus. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig auf Verpackungen mit tierischen Inhaltsstoffen zu verzichten.
Düngung und Anbau
Bei der V-Label-Lizenzierung werden Produkte und Zutaten ab Verarbeitung berücksichtigt. Die Düngung des Bodens, auf dem Rohstoffe für V-Label-Produkte angebaut werden, stellt kein Kriterium dar. Es wird jedoch empfohlen, Rohstoffe aus biologisch-veganer Landwirtschaft zu bevorzugen und freiwillig auf tierische Stoffe bei der Düngung zu verzichten.
Spuren und Verunreinigungen
Spurenkennzeichnungen auf Verpackungen sind freiwillige Angaben von Unternehmen für mögliche, produktionsbedingte Verunreinigungen mit bestimmten Inhaltsstoffen (Allergenen). Mit der Kennzeichnungen von Spuren sichern sich Unternehmen gegen rechtliche Folgen ab, sollte es bei Konsumentinnen und Konsumenten zu allergischen Reaktionen kommen. Spurenhinweise für tierische Zutaten bedeuten nicht, dass tatsächlich tierische Inhaltsstoffe im Endprodukt enthalten sind. Die Angabe macht auf mögliche Verunreinigungen aufmerksam, die in minimalem Umfang und produktionsbedingt zustande kommen können.
Produkte mit Spurenkennzeichnungen entsprechen den Kriterien des V-Labels, sofern tierische Inhaltsstoffe im gesamten Herstellungsprozess nicht absichtlich hinzugesetzt wurden. Der Produktionsablauf muss so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigte Kreuzkontamination durch nicht-pflanzliche Zutaten erfolgt. Dies ist auch Gegenstand von Audits vor Ort. Liegt die Kontamination mit tierischen Stoffen im Endprodukt über 0,1 % (1 g/kg) sind Hersteller zu Nachbesserungen auf allen Vertriebs- und Verarbeitungsstufen angehalten. Ist keine weitere Optimierung möglich, muss der Produzent begründen warum. Eine Überschreitung des Wertes von 0,1 % führt demnach nicht sofort zum Ausschluss einer Auslobung als “vegan” bzw. “vegetarisch”.
Beispiele
Das V-Label wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Zutaten oder Eigenschaften aufweisen:
- Schlachtprodukte
- Fette von Fischen, Fischbestandteile oder andere Meerestiere
- Aromen tierischer Herkunft (ausgenommen Aromen auf Milchbasis)
- andere Eier als Geflügeleier (z. B. Kaviar)
- Milcherzeugnisse, bei denen tierisches Lab verwendet wurde
- Gelée Royale
- Farbstoffe aus tierischen Bestandteilen (z. B. echtes Karmin)
- Zucker, der mit Tierkohle gebleicht wurde
- Trägerstoffe oder Hilfsstoffe aus tierischen Bestandteilen
- Klärung mit Stoffen aus tierischen Bestandteilen (z. B. Gelatine, Fischblase)
- Duftstoffe, Glycerin und Hyaluronsäure tierischer Herkunft
- tierische Farbstoffe und Glimmerelemente (z. B. Karmin/C. I. 75470 oder Guanin/C. I. 75170)
Das V-Label in der Kategorie “vegan” wird nur vergeben, wenn Produkte außerdem frei von tierischen Erzeugnissen sind wie beispielsweise:
- Eier
- Honig
- Milcherzeugnisse
- tierisches Wachs
- Farbstoffe aus tierischen Erzeugnissen
- Trägerstoffe oder Hilfsstoffe aus tierischen Erzeugnissen
- Klärung mit Stoffen aus tierischen Erzeugnissen (z. B. Eiklar)
Auf welcher Grundlage werden Lebensmittel und Produkte als vegan beziehungsweise vegetarisch eingestuft?
Unternehmen, die Produkte mit dem V-Label lizenzieren lassen möchten, müssen die vollständige Zusammensetzung dieser Produkte sowie die Nutzung sämtlicher Verarbeitungshilfsstoffe gegenüber dem Lizenzgeber offenlegen. Sämtliche Rohstoffe und Produktionsmehtoden werden genau und ggf. unter Hinzuziehung der Rohstofflieferanten überprüft und das Endprodukt nach vollständiger Prüfung als vegan beziehungsweise vegetarisch eingestuft.
Wie wird sichergestellt, dass Unternehmen die Anforderungen an das V-Label erfüllen?
Das V-Label führt qualitätssichernde Maßnahmen durch, um die Glaubwürdigkeit und die versprochenen Leistungen des V-Labels sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit akkreditierten Kontrollstellen werden regelmäßig Audits in den Produktionsstätten durchgeführt. Die Prüfungsmaßnahmen richten sich nach einheitlichen und standardisierten Prozessen. Österreichische Lebensmittelproduzenten werden in der Regel einem jährlichen Audit unterzogen, bei Produzenten aus Nonfood-Sektoren kann die Frequenz geringer ausfallen.
Rezepturänderungen oder Veränderungen im Produktionsprozess müssen dem V-Label vorab und selbstständig gemeldet werden.
Wer steht hinter dem V-Label?
Das V-Label wurde in Kooperation mit der Europäischen Vegetarier Union (EVU) und deren Mitgliedsorganisationen aufgebaut. Die Markenrechte wurden an die V-Label GmbH ausgelagert, die sich auch um die markenrechtlichen Dinge kümmert. Heute stehen fast alle großen Veggie-Organsiationen hinter dem V-Label und tragen gemeinsam dieses mittlerweile globale Projekt.
Als größte Interessenvertretung der vegan und vegetarisch lebenden Menschen in Österreich übernimmt hierzulande die Vegane Gesellschaft Österreich die Vergabe des V-Labels.
Wann macht eine Kennzeichnung mit dem V-Label weniger Sinn?
Nicht bei allen Lebensmitteln ist eine Kennzeichnung mit dem V-Label sinnvoll. Monoprodukte wie Tees oder Gewürze, Mineralwasser und Rohwaren wie unverarbeitetes Gemüse sind in der Regel rein pflanzlich und müssen nicht gekennzeichnet werden. Einer Kennzeichnung mit dem V-Label steht trotz sogenannter “Werbung mit Selbstverständlichkeit” nichts entgegen. Es wird jedoch davon abgeraten.
Inwiefern müssen V-Label Produkte tierversuchsfrei sein?
Für Produkte mit dem V-Label dürfen durch den Hersteller (Lizenznehmer) keine Versuche an Tieren jedweder Art durchgeführt werden bzw. worden sein. Dies gilt sowohl für den inländischen Markt als auch für den ausländischen Markt (z. B. unter der Vorgabe von Regierungsbehörden). Auch für die Inhaltsstoffe und Produktionshilfsstoffe dürfen in Bezug auf das Endprodukt keine Tierversuche durch das Unternehmen stattfinden/stattgefunden haben bzw. in Auftrag gegeben worden sein.
Ich habe ein Produkt mit dem vegetarisch Label gesehen. Die Zutatenliste beinhaltet aber nur vegane Zutaten. Ist das Produkt vegan?
Trotz augenscheinlich veganer Zutatenliste können Produkte versteckte tierische Inhaltsstoffe enthalten. Beim V-Label prüfen wir bzgl. der Verwendung von tierischen Stoffen alle Produktions- und Verarbeitungsschritte eines Produktes eingehend. Denn der Blick auf die Zutatenliste reicht in aller Regel nicht, um zu erkennen, ob ein Produkt für eine vegane Ernährung geeignet ist, da in der Zutatenliste nicht erwähnt wird, ob im Laufe der Herstellung eines Produktes Verarbeitungshilfsstoffe genutzt werden, wie z. B. Gelatine bei der Weinherstellung. Das V-Label bietet damit eine zuverlässige Orientierungshilfe beim Einkauf.
Es gibt Hersteller, die eine Kennzeichnung als vegan nicht wünschen, sei es aus marketingtechnischen Gründen oder weil sie eine Kontamination mit tierischen Einträgen nicht 100%ig ausschließen können. Obwohl ein Spurenhinweis für Allergiker den V-Label-Kriterien nicht widerspricht und das V-Label auch keinesfalls einen Ersatz für den Allergikerhinweis darstellt, möchten die Unternehmen sich rechtlich in alle Richtungen absichern und verzichten auf die Vegan-Deklaration.
In solchen Fällen wird insgesamt auf eine V-Label-Kennzeichnung des Produktes verzichtet, da unsere Kriterien klar sind und verbindlich sein sollen. In der Vergangenheit kam es aber bei einigen Herstellern dazu, dass solche Produkte wie die oben genannten dennoch mit dem vegetarischen Siegel ausgelobt wurden. Diese Produkte werden regelmäßig durch das V-Label-Team identifiziert und neu geprüft, um sie auf das korrekte Label umzustellen. Dennoch kann es passieren, dass Produkte noch vereinzelt im Handel zu finden sind.
Warum können vegane Produkte Spuren nicht-veganer Stoffe enthalten?
Spurenkennzeichnungen sind freiwillige Angaben von Unternehmen für nicht-willentliche Einträge potenziell allergener Inhaltsstoffe. Dabei kann es sich auch um tierische Einträge handeln.
Die Kennzeichnung weist darauf hin, dass aufgrund der Produktionsbedingungen Stoffe, die nicht in der Zutatenliste auftauchen (z. B. Weizen, Nüsse, Senf, Milch, Eier etc.), in minimalen Kreuzkontaminationen auftauchen können. Tritt nach dem Konsum des Produktes eine allergische Reaktion auf, ist das Unternehmen aufgrund der Spurenkennzeichnung gegen rechtliche Folgen abgesichert.Einer Auslobung als vegan oder vegetarisch stehen unbeabsichtigte Einträge von tierischen Erzeugnissen jedoch weder aus ethischer noch aus ökologischer Sicht entgegen, soweit diese auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen trotz geeigneter Vorkehrungen bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind. Denn der Kauf von möglicherweise mit tierischen Substanzen verunreinigten vegan-vegetarischen Lebensmitteln trägt nicht zur vermehrten Nutzung von Tieren, zur Umweltschädigung oder Ressourcenverschwendung bei.
Die vorsätzliche Verwendung von nicht-veganen bzw. nicht-vegetarischen Substanzen ist bei der Vergabe des V-Labels ausgeschlossen. Deshalb wird im Zuge der Lizenzierung streng darauf geachtet, dass die Produktionsprozesse so gestaltet sind, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verunreinigung minimiert wird. Konkret bedeutet dies, dass alle notwendigen Vorkehrungen zur Säuberung der Produktionsanlagen getroffen werden müssen und weitestgehend verhindert werden muss, dass tierische Erzeugnisse in Kontakt mit vegan-vegetarischen Produkten gelangen. Dies wird im Rahmen von Kontrollen vor Ort im Herstellerbetrieb überprüft.
Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Positionspapier.
Auf einem Produkt mit vegetarisch-Label ist Lab angegeben. Wie kann das sein?
Beim V-Label Lizenzierungsprozess prüfen wir bzgl. der Verwendung von tierischen Stoffen alle Produktions- und Verarbeitungsschritte eines Produktes eingehend. Das V-Label bietet damit den Verbrauchern eine zuverlässige Orientierungshilfe beim Einkauf.
In der Zutatenliste wird in aller Regel nicht erwähnt, ob im Laufe der Herstellung tierisches oder mikrobielles Lab verwendet wird. Generell gilt, dass die Angabe über den Ursprung des Labs auf Produktverpackungen für Hersteller freiwillig ist, da es sich um ein Produktionshilfstoff und nicht um eine im engeren Sinne Zutat bzw. einen Lebensmittelzusatzstoff handelt. Statt Lab aus Kälbermägen muss daher bei V-Label Produkten mikrobielles Lab zur Käseherstellung verwendet werden.
Wer ist Herausgeber und Inhaber der Rechte am V-Label?
Das V-Label ist weltweit in zahlreichen Ländern registriert. In diesen Ländern führen ansässige Veggie-Organisationen die Vergabe des Labels durch. Darunter sind die Vegane Gesellschaft Österreich in Österreich, Nederlandse Vegetariërsbond (NVB) in den Niederlanden, Association Vegetariénne de France (AVF) in Frankreich, ProVeg in Deutschland oder Swissveg in der Schweiz. Die V-Label GmbH mit Sitz in der Schweiz ist von diesen unabhängig und verwaltet die Markenrechte und deren Schutz in allen Ländern.
Welche Kosten erwarten Unternehmen bei der Lizenzierung mit dem V-Label?
Die Verwendung des V-Labels ist mit einer Jahreslizenzgebühr und einer einmaligen Prüfungsgebühr verbunden. Diese werden abhängig von den Unternehmensdaten und der Anzahl der Produkte berechnet. Hinzu kommen Kosten für Audits vor Ort.
Bei Winzern erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Volumens (Liter). Das Prüfungshonorar errechnet sich hier aus der Produktkategorie, also Weißwein, Rotwein, Saft, Sekt, Secco etc. Für die Jahreslizenzgebühr wird die verkaufte Literzahl (Volumen/Jahr) oder pauschal die Anzahl aller zu lizenzierenden Produkte herangezogen.
Es gibt bereits andere Label, die vegane Kosmetik auszeichnen. Warum sollte ich Produkte mit dem V-Label wählen?
Das V-Label prüft mit seinen zusätzlichen Kriterien mehr als nur die reine Rezeptur. Das V-Label achtet bei Produkten auf Inhaltsstoffe, Hilfsstoffe und eine gute Herstellungspraxis. Bei der Herstellung müssen Spureneinträge möglichst vermieden werden. V-Label Produkte sind tierversuchsfrei. Das V-Label überprüft die V-Label Kriterien zudem immer wieder durch regelmäßige Audits und in Zweifelsfällen auch Laboranalysen. Das V-Label ist das bekannteste Gütesiegel für vegane und vegetarische Produkte weltweit und in Österreich.
Des Weiteren zeichnet das V-Label als einziges Label zusätzlich vegetarische Kosmetik- und Körperpflegeprodukte aus. In zertifizierter Naturkosmetik dürfen zwar keine Zutaten von toten Wirbeltieren eingesetzt werden, aber aus wirbellosen Tieren hergestellte Produkte wie z. B. der Farbstoff Karmin aus Insekten oder Collagen aus Quallen sind durchaus erlaubt. Viele Menschen legen Wert darauf keine Kosmetikprodukte, die Erzeugnisse von toten Tieren wie etwa Schlachtabfälle enthalten, zu verwenden und ihnen fällt der Einstieg in eine pflanzliche Lebensweise über vegetarische Produkte leichter.